Wohn­gebäude­versicherung

für Hausverwaltungen, Eigentümer und WEG

Spezielle Rahmenvereinbarungen, laufende Optimierung und persönliche Begleitung im Schadenfall – damit Ihre Polizze im Ernstfall hält. 

Vorteile entdecken

Warum SCHINNER für Wohngebäude?

Wir sind seit über 40 Jahren auf Gebäudeversicherungen spezialisiert und kennen den Markt daher sehr gut. Wir ermitteln für unsere Kunden stets auf ihre Bedürfnisse zurechtgeschneiderte Versicherungskonzepte und beachten hierbei sämtliche Aspekte wie die korrekte Versicherungssumme, umfangreiche Deckungen, zum Vorteil des Kunden geänderte Bedingungen, optimierte Prämien, ebenso wie außertarifliche Klauseln und bedarfsgerechte Konzepte.

Aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung kennen wir die alltäglichen Herausforderungen, denen sich Hausverwalter, Hauseigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften gegenübersehen. Wir finden in jedem Anlassfall eine für alle Parteien optimale Lösung. Besonders bei umfangreichen und komplizierten Fällen werden Sie unsere Durchsetzungskraft zu schätzen wissen.

Wir haben den Markt über Jahre hinweg aktiv mitgestaltet und geprägt, wodurch wir über eine besonders fundierte Expertise verfügen. Gleichzeitig pflegen wir exzellente, gewachsene Beziehungen zu den führenden Versicherern, agieren dabei jedoch stets vollkommen unabhängig und ungebunden. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir für Sie jederzeit die bestmögliche Lösung am Markt auswählen – frei von externen Vorgaben und ausschließlich in Ihrem Interesse.

Kernbausteine

Typische Deckungen in der Wohngebäude­versicherung

Feuer

inkl. Kostenpositionen wie Aufräum-, Abbruch- und Löschkosten (je nach Vereinbarung) 

Leitungswasser 

inkl. Standarddeckungen; Erweiterungen (z. B. Neuwert bestimmter Beläge) sind individuell möglich 

Haftpflicht

wichtige Basis für Eigentümer/Haus-verwaltungen (Pauschalsummen je nach Paket) 

Sturm/Naturgefahren

je nach Objekt und Lage; Erweiterungen (Niederschlag/Katastrophen) bitte individuell prüfen

Glasbruch

abhängig von Nutzung/Allgemeinteilen; sinnvoll v. a. bei größeren Anlagen

VersicherungsLösungen nach Bedarf

Für diese Zielgruppen ist die Wohngebäude­versicherung besonders relevant

Für Hausverwaltungen

Rahmenvereinbarungen, klare Polizzenstruktur und verlässliche Unterstützung im Schadenfall.

Für Hauseigentümer

Schutz des Gebäudes inkl. Haftungsrisiken – nachvollziehbar und sauber dokumentiert.

Für Wohnungseigentums-gemeinschaften (WEG)

Klare Deckung für Allgemeinteile und Haftungsrisiken – nachvollziehbar aufbereitet und im Schadenfall begleitet.

Unsere 3 stärksten Vorteile

Was Sie bei uns konkret bekommen

Rahmenvereinbarungen & Sonderkonditionen

Für Wohngebäude setzen wir auf praxiserprobte Vereinbarungen und sinnvolle Erweiterungen – passend zu Objekt und Nutzung.

Jährliche Optimierung statt „einmal abschließen“

Wir prüfen laufend, ob Deckung und Prämie noch passen – und geben konkrete Vorschläge zur Verbesserung.

Persönliche Begleitung im Schadenfall

Sie haben fixe Ansprechpartner und werden in der Abwicklung unterstützt – klar, strukturiert, verbindlich.

So läuft’s ab

In 3 Schritten zur passenden Wohngebäudepolizze

In drei klaren Schritten zur passenden Wohngebäudepolizze – von Unterlagen bis Umsetzung. Schnell, strukturiert und persönlich begleitet.

1
Eckdaten & Unterlagen senden

Sie schicken uns bestehende Polizzen oder die wichtigsten Infos zu Ihrem Gebäude – wir sagen Ihnen, was zusätzlich hilfreich ist.

2
Analyse & Empfehlung

Wir prüfen Deckung, Klauseln und Prämie und zeigen Ihnen klar, welche Bausteine für Ihr Gebäude sinnvoll sind und wo Optimierung möglich ist.

3
Umsetzung & laufende Betreuung

Wir setzen die passende Lösung um und bleiben Ihr Ansprechpartner – inklusive Unterstützung im Schadenfall.

Zusatzservices

Services, die Hausverwaltungen Zeit sparen

Grundbuchservice

Unterstützung rund um Grundbuchthemen – von Eigentumsdaten bis Objektbezug.
 Praktisch für Hausverwaltungen, Eigentümer und WEGs im Versicherungs­kontext.

Schadenmeldung und Abwicklung

Schnell melden, sauber dokumentieren, persönlich begleitet. Wir geben eine klare Unterlagen-Checkliste und unterstützen Sie bis zur Abwicklung.

Gutachten des Wohngebäudes

Damit die Versicherungssumme passt, prüfen wir Unter- und Überversicherung. Je nach Objekt empfehlen wir Neubewertung oder Vorschätzung – auf Wunsch mit Gutachten.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm und allgemeine Gebäudeverglasungen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Gebäudeeigentümer (z.B. herabfallende Ziegel, vereister Gehweg) und wehrt auch unbegründete Ansprüche ab.

Durch Deckungserweiterungen in versicherten Sparten lässt sich die Wohngebäudeversicherung zu einem umfassenden Gesamtkonzept erweitern. Eine Katastrophenschutzdeckung sorgt beispielsweise für Schutz in der Sturm-Sparte bei Überschwemmungen oder Kanalrückstau. Eine Einbruchsdiebstahlversicherung ergänzt die Feuer-Sparte um Schäden an allgemeinen Gebäudebestandteilen, die durch (versuchten) Einbruch entstehen, ersetzt zu bekommen (auch bei Wohnungseingangstüren).

Für den Hausverwalter gilt die Sorgfaltspflicht nach § 1299 ABGB. Es trifft ihn eine Warn- und Hinweispflicht bei Unterversicherung des Gebäudes. Ändert sich beispielsweise durch einen Dachgeschoßausbau die Neubausumme, ist auch eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich.

Bei einem Sachschaden steht an erster Stelle die Verhinderung weiterer Schäden, die sogenannte Schadenminderungspflicht (z.B. Wasserleitung absperren, Installateur rufen). Es gilt, den Schaden unverzüglich zu melden (Schadenmeldepflicht) und Angebote über die Behebung der Folgeschäden einzuholen. Der Versicherung ist Gelegenheit zur Besichtigung des Schadens zu geben (Auskunftspflicht), um Schadenhöhe und Kausalität prüfen zu können. Wird keine Besichtigung beauftragt, so müssen die Schäden und Folgeschäden durch eine aussagekräftige Fotodokumentation nachgewiesen werden.

Bei einem Haftpflichtschaden muss zunächst gemeinsam mit der Versicherung die Haftung des Versicherungsnehmers geklärt werden. Ohne Zustimmung der Versicherung darf kein Schadenanerkenntnins an den Gegner erfolgen oder Zahlungen an den Anspruchsteller getätigt werden, da dies einem Anerkenntnis gleichkäme. Ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche könnten dann nicht von der Haftpflichtversicherung abgewehrt werden.

Grundsätzlich trifft den Versicherungsnehmer die Erhaltungspflicht und die Schadenvermeidungspflicht, zum Beispiel bei längerer Abwesenheit (ab 72 Stunden) die Druckwasserleitungen abzudrehen.

Im Schadenfall sind folgenden Obliegenheiten zu befolgen:

  • Schadenminderungspflicht: das Ausbreiten eines akuten Schadens soll verhindert werden
  • Schadenmeldepflicht: dem Versicherer ist unverzüglich eine Meldung zu erstatten und Gelegenheit zu geben, den Schaden zu besichtigen
  • Schadenaufklärungspflicht: der Versicherungsnehmer leistet alle Informationen, die die Versicherung zur Aufklärung und Nachvollziehung des Schadens benötigt

Es empfiehlt sich, die Wohngebäudeversicherung, je nach konkretem Bedarf, mittels folgenden Versicherungen zu ergänzen:

  • Haushaltsversicherung:
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: während der gewerbliche Mietverlust in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden kann, wird der Entgang des Deckungsbeitrags nur durch eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung des Betriebsinhabers abgedeckt
  • Technik (Haustechnik wie etwa Aufzüge oder Garagentore, Schwimmbadtechnik, Photovoltaikanlagen)
  • Bauwesenversicherung: bei Umbauarbeiten ab einem Wert von € 70.000,- (z.B. Dachgeschoßausbau) kann das Bauwerk gegen Folgeschäden durch mangelhafte Arbeit und Elementarereignisse geschützt werden

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der zusätzlichen Versicherungen.

Wir empfehlen all unseren Kunden eine jährliche Prüfung der Versicherungspolizze, da sich der Markt stetig verändert und die Versicherungsbedingungen an die gängigen Standards angepasst werden sollten.

Übermitteln Sie uns noch heute Ihre Polizzen damit wir diese analysieren und Ihnen eine Optimierung Ihrer Verträge übermitteln können. Zur Polizzenanalyse.

Um die Versicherung zu wechseln, muss der bestehende Versicherungsvertrag vorerst geprüft werden. Wir analysieren jederzeit kostenlos Ihren Vertrag und zeigen Ihnen Ihre Optionen oder einer Kündigung auf. Wichtig ist dabei, die jeweilige Kündigungsfrist zu wahren. Damit nach Ende der Vertragslaufzeit keine Deckungslücke entsteht, muss zeitgerecht ein neuer Vertrag bei der gewünschten Versicherung abgeschlossen werden. Hierzu sollten mindestens drei Angebote eingeholt und die Tarife bzw. Deckungsumfänge samt Prämienvorschlägen miteinander verglichen werden.

Um nicht erst im Schadenfall den Wert und damit die Richtigkeit der Versicherungssumme festzustellen, empfiehlt es sich, bei Wohngebäuden alle 10 Jahre ein Neubauwertgutachten durch einen unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellen zu lassen. Damit kann sich die Versicherung nicht auf die Unrichtigkeit der Versicherungssumme berufen und eine etwaige Unterversicherung einwenden. Auch wird die Haftung übertragen, da der Sachverständige für sein Gutachten haftet. Im Abstand von 10 Jahren sind bei Mehrfamilienwohnhäusern die Versicherer in der Regel bereit, die Kosten für die Erstellung des Gutachtens zu übernehmen.

Kontakt

Lassen Sie Ihre Wohngebäudepolizze prüfen

Wir analysieren Ihre bestehenden Verträge und zeigen Ihnen konkrete Optimierungen – klar, nachvollziehbar und persönlich.

Nach oben scrollen