Schaden­meldungs­formular

Melden Sie uns Ihren Schaden ganz einfach online.

Alle benötigten Felder auswählen und abschicken. Die Versicherungsmaklerkanzlei SCHINNER erledigt die Schadenmeldung einfach und unkompliziert.

Service

Schadenmeldungsformular

Erledigen Sie die Schadenmeldung einfach mit unserem Formular. Füllen Sie alle Felder aus und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Service, der bleibt

Alle Kontaktmöglichkeiten

Geschäftszeiten

Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr

Telefonische Schadenmeldung

+43 1 71 20 777

Rufen Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten an – wir beraten Sie am Telefon und besprechen die nächsten Schritte.

Rückruf anfordern

Gerne können Sie auch einen Rückruf anfordern. Wir werden Sie dann schnellstmöglich innerhalb der Geschäftszeiten zurückrufen.

Schadenmeldung per E-Mail

Melden Sie uns Ihren Schaden einfach und unkompliziert einfach per E-Mail an folgende Adresse:

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Schadenhöhe dient der Versicherung, den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen. In Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Schadens wird entschieden, ob eine Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Ihre Angaben zur Schadenhöhe helfen uns, den Schaden besser einzuschätzen. Wenn sich in weiterer Folge die Schadenhöhe vergrößert oder verkleinert, hat dies natürlich keine rechtlichen Konsequenzen für Sie.

Vor dem Schadenfall sind Sie als Versicherungsnehmer für die Instandhaltung verantwortlich.
Nach einem Schadenfall haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden minimiert wird, Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und bei der Aufklärung des Schaden mitwirken. Ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Bitte melden Sie uns diesen Schaden, sobald Sie Kenntnis von einem Schaden erlangen.

Ja, natürlich können Sie uns den Schaden auch melden, wenn Sie unsicher sind, ob ein versichertes Schadenereignis vorliegt bzw. unter welche Versicherungssparte der Schaden fällt. Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsprüfung und veranlassen bei  Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Bitte informieren Sie uns, falls Sie lediglich eine Information zum Versicherungsschutz wünschen.

Gerne prüfen wir für Sie Deckungsablehnungen, die Sie von der Versicherung erhalten haben. Auch wenn Sie sich bei einer (teilweisen) Kostenfreigabe unsicher sind, können Sie bei uns eine zweite Meinung einholen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular für die Kontaktaufnahme oder nutzen Sie unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.

Nach oben scrollen