Schadenabwicklung
Haben Sie bereits einen Schaden und wissen nicht was zu tun ist? Oder haben Sie Probleme bei der Abwicklung Ihres bereits gemeldeten Schaden? Wir unterstützen Sie dabei: klar strukturiert, persönlich begleitet und bis zur Lösung dranbleibend.
→ Jetzt Schaden melden
Unterstützung im Ernstfall
Schadenabwicklung bei SCHINNER
Ein Schaden ist ärgerlich genug – die Abwicklung muss nicht kompliziert sein. Ob Sie gerade erst betroffen sind oder bei einem bereits gemeldeten Schaden feststecken: Wir sehen uns den Fall an, klären Zuständigkeiten und begleiten Sie bis zur Lösung – gemeinsam mit Ihnen und dem Versicherer.
So läuft’s ab
In 5 Schritten zur Schadenabwicklung
Sie geben uns die wichtigsten Infos. Wir kümmern uns um Checkliste, Deckungsprüfung und Koordination mit der Versicherung – transparent dokumentiert und bis zur Lösung begleitet.
Schaden melden:
Online-Formular ausfüllen, Pdf-Formular per Email schicken oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Unterlagen und Fakten sammeln:
Sie erhalten eine kurze Checkliste (Fotos, Protokolle, Rechnungen etc.).
Deckungsprüfung & Einordnung
Wir prüfen Ihre Polizzen, den Deckungsumfang und das richtige Vorgehen.
Einreichung & Koordination
Wir reichen den Schaden bei der richtigen Versicherung ein, kommunizieren Rückfragen und halten Sie am Laufenden.
Abwicklung bis zum Abschluss
Wir begleiten die Regulierung und unterstützen bei offenen Punkten – bis der Fall erledigt ist.
wenn es anspruchsvoll wird
Juristische Begleitung
Als einer der wenigen Makler mit eigener Schadenabteilung unterstützt Sie unser Juristen-Team auch bei komplexeren Fällen – strukturiert, lösungsorientiert und mit Erfahrung aus vielen schwierigen Schadenbildern. Zusätzlich steht uns Dr. Wolfgang Reisinger als Konsulent zur Seite und unterstützt Schaden- und Vertragsabteilung bei herausfordernden Konstellationen.
So profitieren Sie
Ihre Vorteile mit SCHINNER
Alle pdf Formulare
Formular-Downloads im Überblick
Alle relevanten Formulare auf einen Blick: herunterladen, ausfüllen, senden.
Auskunftsvollmacht
Damit wir bei Versicherern Auskünfte einholen und den Schaden bzw. Vertrag rasch klären können.
Vertretungsvollmacht
Damit wir Sie gegenüber der Versicherung vertreten und die Abwicklung für Sie übernehmen dürfen.
Service, der bleibt
Alle Kontaktmöglichkeiten
Geschäftszeiten
Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr
Telefonische Schadenmeldung
+43 1 71 20 777
Rufen Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten an – wir beraten Sie am Telefon und besprechen die nächsten Schritte.
Rückruf anfordern
Gerne können Sie auch einen Rückruf anfordern. Wir werden Sie dann schnellstmöglich innerhalb der Geschäftszeiten zurückrufen.
Schadenmeldung per E-Mail
Melden Sie uns Ihren Schaden einfach und unkompliziert einfach per E-Mail an folgende Adresse:
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Warum fragen wir nach der voraussichtlichen Schadenhöhe?
Die Schadenhöhe dient der Versicherung, den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen. In Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Schadens wird entschieden, ob eine Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Ihre Angaben zur Schadenhöhe helfen uns, den Schaden besser einzuschätzen. Wenn sich in weiterer Folge die Schadenhöhe vergrößert oder verkleinert, hat dies natürlich keine rechtlichen Konsequenzen für Sie.
Welche Obliegenheiten habe ich als Versicherungsnehmer?
Vor dem Schadenfall sind Sie als Versicherungsnehmer für die Instandhaltung verantwortlich.
Nach einem Schadenfall haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden minimiert wird, Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und bei der Aufklärung des Schaden mitwirken. Ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Wann muss ich einen Schaden melden?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Bitte melden Sie uns diesen Schaden, sobald Sie Kenntnis von einem Schaden erlangen.
Ich bin mir nicht sicher, ob der Schaden gedeckt ist bzw. unter welcher Sparte der Schaden fällt. Kann ich den Schaden trotzdem melden?
Ja, natürlich können Sie uns den Schaden auch melden, wenn Sie unsicher sind, ob ein versichertes Schadenereignis vorliegt bzw. unter welche Versicherungssparte der Schaden fällt. Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsprüfung und veranlassen bei Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Bitte informieren Sie uns, falls Sie lediglich eine Information zum Versicherungsschutz wünschen.
Ich habe eine Deckungsablehnung von der Versicherung erhalten. Was kann ich tun?
Gerne prüfen wir für Sie Deckungsablehnungen, die Sie von der Versicherung erhalten haben. Auch wenn Sie sich bei einer (teilweisen) Kostenfreigabe unsicher sind, können Sie bei uns eine zweite Meinung einholen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular für die Kontaktaufnahme oder nutzen Sie unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.