Schaden­abwicklung

Haben Sie bereits einen Schaden und wissen nicht was zu tun ist? Oder haben Sie Probleme bei der Abwicklung Ihres bereits gemeldeten Schaden? Wir unterstützen Sie dabei: klar strukturiert, persönlich begleitet und bis zur Lösung dranbleibend.

Unterstützung im Ernstfall

Schadenabwicklung bei SCHINNER

Ein Schaden ist ärgerlich genug – die Abwicklung muss nicht kompliziert sein. Ob Sie gerade erst betroffen sind oder bei einem bereits gemeldeten Schaden feststecken: Wir sehen uns den Fall an, klären Zuständigkeiten und begleiten Sie bis zur Lösung – gemeinsam mit Ihnen und dem Versicherer.

So läuft’s ab

In 5 Schritten zur Schadenabwicklung

Sie geben uns die wichtigsten Infos. Wir kümmern uns um Checkliste, Deckungsprüfung und Koordination mit der Versicherung – transparent dokumentiert und bis zur Lösung begleitet.

1
Schaden melden:

Online-Formular ausfüllen, Pdf-Formular per Email schicken oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

2
Unterlagen und Fakten sammeln:

Sie erhalten eine kurze Checkliste (Fotos, Protokolle, Rechnungen etc.).

3
Deckungsprüfung & Einordnung

Wir prüfen Ihre Polizzen, den Deckungsumfang und das richtige Vorgehen.

4
Einreichung & Koordination

Wir reichen den Schaden bei der richtigen Versicherung ein, kommunizieren Rückfragen und halten Sie am Laufenden.

5
Abwicklung bis zum Abschluss

Wir begleiten die Regulierung und unterstützen bei offenen Punkten – bis der Fall erledigt ist.

wenn es anspruchsvoll wird

Juristische Begleitung

Als einer der wenigen Makler mit eigener Schadenabteilung unterstützt Sie unser Juristen-Team auch bei komplexeren Fällen – strukturiert, lösungsorientiert und mit Erfahrung aus vielen schwierigen Schadenbildern. Zusätzlich steht uns Dr. Wolfgang Reisinger als Konsulent zur Seite und unterstützt Schaden- und Vertragsabteilung bei herausfordernden Konstellationen.

So profitieren Sie

Ihre Vorteile mit SCHINNER

Ein Ansprechpartner für alle Versicherungsangelegenheiten
Schneller am richtigen Platz: Wir kennen Ihre Verträge und reichen dort ein, wo es hingehört
Weniger Reibung: klare Dokumentation, klare Schritte
Bessere Beratung:  wiederkehrende Themen erkennen wir früh – und optimieren Ihr Konzept gezielt

Alle pdf Formulare

Formular-Downloads im Überblick

Alle relevanten Formulare auf einen Blick: herunterladen, ausfüllen, senden.

Auskunftsvollmacht

Damit wir bei Versicherern Auskünfte einholen und den Schaden bzw. Vertrag rasch klären können.

Vertretungsvollmacht

Damit wir Sie gegenüber der Versicherung vertreten und die Abwicklung für Sie übernehmen dürfen.

Schadenmeldungsformular

Für eine vollständige Schadenmeldung per Email.

Service, der bleibt

Alle Kontaktmöglichkeiten

Geschäftszeiten

Mo – Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 13:00 Uhr

Telefonische Schadenmeldung

+43 1 71 20 777

Rufen Sie uns gerne während unserer Geschäftszeiten an – wir beraten Sie am Telefon und besprechen die nächsten Schritte.

Rückruf anfordern

Gerne können Sie auch einen Rückruf anfordern. Wir werden Sie dann schnellstmöglich innerhalb der Geschäftszeiten zurückrufen.

Schadenmeldung per E-Mail

Melden Sie uns Ihren Schaden einfach und unkompliziert einfach per E-Mail an folgende Adresse:

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Schadenhöhe dient der Versicherung, den weiteren Handlungsbedarf abzuschätzen. In Abhängigkeit von Art und Ausmaß des Schadens wird entschieden, ob eine Besichtigung durch einen Sachverständigen erforderlich ist. Ihre Angaben zur Schadenhöhe helfen uns, den Schaden besser einzuschätzen. Wenn sich in weiterer Folge die Schadenhöhe vergrößert oder verkleinert, hat dies natürlich keine rechtlichen Konsequenzen für Sie.

Vor dem Schadenfall sind Sie als Versicherungsnehmer für die Instandhaltung verantwortlich.
Nach einem Schadenfall haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass der Schaden minimiert wird, Sie müssen den Schaden unverzüglich melden und bei der Aufklärung des Schaden mitwirken. Ansonsten kann die Versicherung die Leistung verweigern.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden. Bitte melden Sie uns diesen Schaden, sobald Sie Kenntnis von einem Schaden erlangen.

Ja, natürlich können Sie uns den Schaden auch melden, wenn Sie unsicher sind, ob ein versichertes Schadenereignis vorliegt bzw. unter welche Versicherungssparte der Schaden fällt. Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsprüfung und veranlassen bei  Vorliegen der Voraussetzungen eine entsprechende Meldung an die Versicherung. Bitte informieren Sie uns, falls Sie lediglich eine Information zum Versicherungsschutz wünschen.

Gerne prüfen wir für Sie Deckungsablehnungen, die Sie von der Versicherung erhalten haben. Auch wenn Sie sich bei einer (teilweisen) Kostenfreigabe unsicher sind, können Sie bei uns eine zweite Meinung einholen. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular für die Kontaktaufnahme oder nutzen Sie unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.

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