Betriebsunterbrechungsversicherung

Die Betriebsunterbrechungsversicherung soll den Fortbestand des Unternehmens sichern. Denn die Folgen eines Brandes, einer Explosion, eines Leitungswasserschadens, eines Sturmereignisses oder eines Einbruchdiebstahls sind in der Praxis oft wesentlich größer als der Sachschaden selbst. Wenn in diesen Fällen keine Versicherungsdeckung besteht, ist der Fortbestand des Betriebes oft ungewiss.

Was ist bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Inklusive Fallbeispiele

Es gibt drei verschiedene Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung:

  • Elementarschäden: Feuer aber auch Einbruch, Leitungswasserschaden, Sturm, Erdrutsch und Glasbruch können abgedeckt werden.
  • Maschinen- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung
  • Krankheit oder Unfall: Deckung für den Ertragsausfall aus persönlichen Gründen wie Unfall oder Krankheit (für kleine Unternehmen und EPUs)

Letztere Deckung ist vor allem für Klein- und Einzelunternehmen, deren Erfolg stark vom Geschäftsführer oder Firmeneigentümer abhängig ist, besonders wichtig. Diese sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig und freiberuflich Tätige (BUFT) bietet speziellen Branchen und KMUs besondere Deckungsmöglichkeiten.

Eine Kombination der oben genannten Deckungsvarianten ist möglich und auch in den meisten Fällen sinnvoll!

Beispiele:

  • Ein Brand zerstört das Büro und die Büroeinrichtung.
  • Einbrecher dringen in die Firma ein und stehlen Computer und Laptops.
  • Ein Wasserrohrbruch beschädigt Maschinen in der Werkstatt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Gefahren und Schäden kann ich bei der Betriebsunterbrechungsversicherung versichern?

Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung können Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-, Glasbruch- und Einbruchdiebstahlschäden versichert werden. Außerdem kann man den Deckungsumfang gegen z.B. Innere Unruhen, böswillige Beschädigungen, Streik, Aussperrung, unbenannte Gefahren und Sprinkler-Leckage erweitern.

Zahlt die Versicherung bei Unfall oder Krankheit?

Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbstständig Tätige (BUFT), welche Unfall und Krankheit deckt, kann nur für EPUs und Kleinstunternehmer, deren Betrieb und Erfolg von einer einzigen Person abhängt, abgeschlossen werden.